ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der DEUBEL – Künstlervermittlung, betrieben durch Uwe Bernert, nachfolgend Agentur genannt.

 

  • VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung von Künstlerinnen, Künstlern und Künstlergruppen für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art sowie Herstellung von Videomaterial.

 

  • EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.

 

  • VERTRAG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND STORNIERUNG
    • Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
    • Der Kunde bestätigt das von der Agentur per Email zugesendete Angebot per Rückantwort. Mit der Rückantwort bestätigt der Kunde die AGBs der Agentur insbesondere die Stornierungsgebühren gelesen und verstanden zu haben..
    • Dem Kunden wir ein 24-stündiges Rücktrittsrecht nach Bestätigung eingeräumt.
    • Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines Künstlers. Die Verantwortung und Haftung über die künstlerische Darstellung des Künstlers selbst ist durch ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Künstler und dem Kunden festzulegen.
    • Die Agentur übernimmt keine Haftung für durch die Künstler verursachte Schäden jeglicher Art. Die Haftung über solche etwaigen Schäden ist zwischen Künstler und Kunden direkt zu fest zu legen.
    • Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist, um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
    • Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.
    • Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben (per E-Mail, Brief oder SMS) ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.9 unserer AGB.
    • Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (z.B. krankheitsbedingter Ersatz eines Künstlers, Verschiebung der Auftrittszeit oder Änderung des Fahrzeugs) erlischt der ursprüngliche Vermittlungsvertrag und wird durch einen neuen ersetzt. Dieser entsteht mündlich vor Ort und wird durch die Barzahlung des Kunden und/oder die Inanspruchnahme der Ersatzleistung besiegelt. Eine Erstattung der Kosten für die Vermittlung des Künstlers oder der Fahrt ist ab diesem Punkt ausgeschlossen.
    • Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 3 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.
    • Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 3 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.

 

STORNOGEBÜHREN

30% ab 3 Wochen vor dem Auftrittsdatum.

50% ab 1 Woche vor dem Auftrittsdatum.

75% ab 24 Stunden vor dem Auftrittsdatum.

Danach (unter 24 Stunden vor dem Auftritt) ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. MwSt. möglich. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) eingereicht werden.

Eine Erstattung der Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden leider nicht möglich.                             

 

  • VOM AUFTRAGGEBER ZU GEWÄHRLEISTENDEN RAHMENBEDINGUNGEN
    • Die von der Agentur vermittelten Künstler erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
    • Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Künstlern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen.
    • Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstler während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
    • Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.

 

  • PREISE, BEZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Künstler, Aufwand der Show und soweit erforderlich der bereitgestellten Technik. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrt- und ggf. Hotelkosten (3Sterne mit Frühstück) sind extra zu berechnen. Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    • Die Bezahlung erfolgt in einer von 3 verschiedenen Varianten: (a) Eine Anzahlung per Überweisung, verbunden mit der Restzahlung in bar vor Ort; (b) per Vorkasse an die Agentur (c) durch eine Barzahlung des Gesamtbetrags vor Ort. Welche Zahlvariante zu erfolgen hat liegt im Ermessen der Agentur.
    • Der Kunde ist verantwortlich dafür sich einen eventuell gezahlten Barbetrag quittieren zu lassen. Die Nachweispflicht über die Barzahlung liegt allein beim Kunden.
    • Die Agentur ist ausschließlich verantwortlich für die Versteuerung der verdienten Vermittlungsprovision, die in der Regel per Anzahlung von dem Kunden an die Agentur überwiesen wird. Für die Rechnungslegung des vor Ort in bar kassierten Restbetrag ist ausschließlich der vermittelte Künstler verantwortlich. Wenn keine Anzahlung erfolgte, ist der Künstler verantwortlich für die Versteuerung des Gesamtbetrags. Die Agentur wird dann eine Provisionsrechnung an den Künstler in Höhe der verdienten Vermittlungsprovision bezahlen.
    • Sollte die Vermittlung der Dienstleistung oder die Dienstleistung selbst nicht bezahlt werden, behält sich die Agentur das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
    • Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit dem Künstler/in zu klären.

 

  • JUGENDSCHUTZ
    • Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Shows und Darbietungen von gebuchten Künstlern und deren Shows ggf. einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.

 

  • GEMA-GEBÜHREN UND KSK
    • Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.

 

  • FOTOS, VIDEOS VON DER VERANSTALTUNG
    • Fotos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn es ist mit dem Künstler/in und der Agentur anders vereinbart (schriftlich).
    • Aufzeichnungen, die durch uns genehmigt, von unseren Künstlern, Künstlernwährend dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
    • Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
    • Werden Aufzeichnungen und Fotos durch die Agentur erstellt werden diese dem Auftraggeber mit Übergang aller Rechte zur Verfügung gestellt. In Absprache mit dem Auftraggeber können einzelne Fotos oder Mitschnitte für Werbezwecke der Agentur kostenfrei genutzt werden.

 

  • HAFTUNG
    • Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
    • Für jegliche materiellen, personellen oder finanziellen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.

 

  • VERÖFFENTLICHUNG DER DATEN VON DEUBEL-Kuenstler.de

Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell. Zuwiderhandlungen haben rechtliche Konsequenzen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

  • AUFTRITTSZEIT (ZEITSPANNE)

Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.

 

  • SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.